Fachtagung 13|12
Die wichtigsten Änderungen im BauGB und der BauNVO 2012,
einschließlich des Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung
am 28.06.2012 in München
in Kooperation mit dem Institut für Städtebau Berlin (ISB) , der Bayerischen Architektenkammer und dem Institut Fortbildung Bau der Architektenkammer Baden-Württemberg
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 heißt es zur Fortentwicklung des Städtebaurechts : „Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die BauNVO umfassend überprüfen". Im Sommer 2012 soll das novellierte BauGB und die BauNVO 2012 in Kraft treten. Durch das Atomunglück in Japan wurden zusätzliche gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst. Mit dem "Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden" wurde ein Teil der Novelle des Baurechts vorgezogen. Zahlreiche weitere gesetzgeberische Aktivitäten in allen Bereichen des Bau-, Fach- und Energierechts erfogten parallel. Derzeit bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen gesetzgeberischer Förderung der Energiewende, neuen gesetzlichen Regelungen und deren noch nicht klaren Abgrenzungen untereinander. Ob und inwieweit in Bauleitplänen klimaschützende Festsetzungen oder Darstellungen zulässig sind und was bereits nach dem energietechnischen Regelwerk im Rahmen der Vorhabenszulassung beachtlich ist, wird Gegenstand der Tagung sein. Ob und wie das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes angekommen und welche ersten Erfahrungen in der Umsetzung gemacht wurden, ist ebenso Gegenstand der Tagung wie das vermutlich im Sommer 2012 novellierte BauGB und die neue BauNVO 2012 sowie die Schnittstellen mit dem ebenfalls novellierten Bauneben- und Energierecht.
Die Fülle der geplanten gesetzlichen Neuerungen ist derzeit hinsichtlich ihres genauen Inkrafttretens, ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung, ihrer planerischen Umsetzung und Vollzugstauglichkeit noch nicht genau einschätzbar. Unabhängig hiervon müssen wir uns den neuen Aufgaben stellen. Diese Tagung zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Baurecht wird zeitnah den im Juni 2012 erreichten Stand der Gesetzgebung vorstellen, das Gesetzgebungsverfahren und die Inhalte kritisch hinterfragen und vorsichtige Ersteinschätzungen hinsichtlich der Inhalte und ihrer Vollzugstauglichkeit versuchen.
Gegenstand der Tagung sind alle Neuregelungen im BauGB, der BauNVO, den berührten Rechtsbereichen der Landesbauordnungen und der Fachgesetze zum Energierecht. Das Programm der Tagung muss angesichts der dynamischen Entwicklung in der Gesetzgebung offen sein für neue Entwicklungen.
Leitung
- Dipl.-Ing. Harald Güther, Institut für Städtebau Berlin
Referenten
– RD Stefan Kraus, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern, München
– Dr. Christian Kühnel, Landratsamt Starnberg
– VR Jörg Schindler, Planungsreferat, München
– Stadtbaumeister Jürgen Thum, Germering
Tagungsort
Oberste Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Raum 003 im Erdgeschoss
Programm
28.06.2012, Donnerstag
09:30 | Kaffee und Kontakte |
10:00 | Begrüßung und Einführung |
10:10 | Überblick über die wichtigen Änderungen im BauGB und in der BauNVO 2012 sowie |
10:45 | Diskussion |
11:15 | Neue Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in Bauleitplänen nach § 5 und |
12:00 | Diskussion |
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Schnittstellen der Neuregelungen im BauGB/BauNVO mit der LBO und anderen |
14:15 | Diskussion |
14:45 | Kaffee und Kontakte |
15:15 | Auswirkungen der Neuregelungen auf die Vorhabenszulassung nach §§ 30, 34, 35 BauGB |
16:00 | Diskussion |
16:30 | Ende der Veranstaltung |
Organisatorisches
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über das Anmeldeformular dieser Webseite an. Mit der Anmelde-bestätigung und der Rechnung erhalten Sie einen Orientierungsplan. Zimmerbestellungen bitten wir rechtzeitig über das Tourismusamt der Stadt München, Sendlinger Str. 1, Tel.: (089) 233-96 555, Fax: (089) 233-30 233 oder per e-mail: hotelservice(at)muenchen.de, Internet: www.muenchen.de/kongresse vorzunehmen. Die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 260,00 EUR. Wenn von einer Institution mehr als fünf Personen zur Teilnahme an einer Veranstaltung angemeldet werden, gewährt das ISW 10% Rabatt pro Teilnehmer auf die Teilnahme-gebühr. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung unter Angabe der Programmnummer 13|12 und des Namens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf das Konto des ISW bei der HypoVereinsbank München, Konto-Nr. 64 102 711 82 (BLZ 700 202 70) zu überweisen. In der Teilnahme-gebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke in den Kaffeepausen enthalten.
Rücktritt/Ersatzteilnehmer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Abmeldungen - bitte schriftlich - innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen müssen. Ein Anspruch auf den Erhalt der Tagungsunterlagen entfällt. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin benannt wird. Wird die Anmeldung bis zwei Tage vor der Veranstaltung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer/eine gemeldete Teilnehmerin nicht, wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig. Die Tagungsunterlagen werden in diesem Fall erst nach Entrichtung der vollen Gebühr und nach der Veranstaltung per Post zugesandt.
Im Krankheitsfall kann die Gebühr nur zurückerstattet werden, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt und ein ärztliches Attest eingereicht wird. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr wird einbehalten. Ein Anspruch auf den Erhalt der Tagungsunterlagen entfällt.
Programmänderungen/Erstattungsanspruch
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden - soweit möglich - auf der Homepage des ISW bekannt gegeben. Bei Ausfall der Veranstaltung werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer rechtzeitig benachrichtigt. Es wird dann die volle Teilnahmegebühr zurückbezahlt. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch.
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Rechtsanwaltskammern erteilen keine Anerkennung für Fortbildungsmaßnahmen vorab; bei Vorlage der Teilnahmebestätigung wurde diese bisher immer als Fortbildungsnachweis anerkannt. Wegen der Anerkennung durch die Architektenkammern setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Hinweis
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen unter http://www.isw.de/index.php?id=181
Auskünfte
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Harald Güther (Fon Berlin: 030 23 08 22 23), für organisatorische Auskünfte an Elisabeth Kiossis (Fon München: 089 54 27 06 0).
ISW
Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung
Steinheilstraße 1
80333 München
Fon: (089) 54 2 70 6-0
Fax: (089) 54 270 6-23
E-Mail: office(at)isw.de
Internet: www.isw.de
Bankverbindung
HypoVereinsbank München
KTO: 64 102 711 82
BLZ: 700 202 70
IBAN: DE46 7002 0270 6410 2711 82
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
der Deutschen Akademie
für Städtebau und
Landesplanung (DASL)
Steinheilstraße 1
80333 München
Telefon: (089) 54 27 06-0
Fax: (089) 54 27 06-23
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Internet: www.isw.de
