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Fachseminar 12|12
BauGB und BauNVO – Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden

- Dieses Fachseminar wird auf den 18. und 19. Februar 2013 in München verschoben -


in Kooperation mit dem Institut für Städtebau Berlin (ISB)  

Vorbereitung und Leitung

- Prof. Dr. Ing. habil. Stephan Mitschang, Direktor ISB, Technische Universität Berlin

- Prof. Dr. Olaf Reidt, Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs, Berlin

- Prof. Dr. Bernhard Stuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster/Osnabrück

- Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., Präsident DASL, Bonn/Berlin

Tagungsort

wird noch bekannt gegeben

Programm

18.02.2013, Montag

Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 17:00 Uhr

Begrüßung und Einführung

Überblick zum Gesetzgebungsverfahren

1.  Änderungen in der Bauleitplanung
     Landwirtschaftsklausel, zentrale Versorgungsbereiche, Vergnügungsstätten-
     bebauungsplan, Vereinfachtes Verfahren

2.  Änderungen der BauNVO
     Anlagen zur Kinderbetreuung, Nebenanlagen

Prof. Dr. Ing. habil Stephan Mitschang

Änderungen der BauNVO (Fortführung)

Obergrenzen der baulichen Nutzung, Vollgeschossbegriff

3.  Überleitungsvorschriften
     § 245a BauGB, § 25d BauNVO, Aufh. von § 26a BauNVO

4.  Sicherung der Bauleitplanung
     Aufh. des Genehmigungsvorbeh., Erw. des Vorkaufsrechts

5.  Folgen des Erbschaftssteuerreformgesetzes (§ 192 ff. BauGB)

Prof. Dr. Olaf Reidt

19.02.2013, Dienstag
Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 17:00 Uhr

6.  Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3 und 4a BauGB)

7.  Mediation (§ 4 b BauGB)

8.  Inhaltserweiterung städtebaulicher Verträge um baukulturelle Belange
     (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB)

9.  Besonderes Städtebaurecht
     Sanierungsmaßnahmen, Stadtumbau, Schrottimmobilien

Prof. Dr. Michael Krautzberger

10.  Zulässigkeit von Vorhaben
       Gemengelagen, Tierhaltungsbetriebe, Teilprivilegierung

11.  Artenschutz in der Bauleitplnaung
       Anforderungen des BNatSchG 2009
       Auswirkungen auf die Bauleitplanung

Prof. Dr. Bernhard Stüer

Organisatorisches

Anmeldung
Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über das Anmeldeformular dieser Webseite an. Mit der Anmelde-bestätigung und der Rechnung erhalten Sie einen Orientierungsplan. Zimmerbestellungen bitten wir rechtzeitig über die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg, Postfach 4248, 90022 Nürnberg, Telefon: (0911) 23 36 - 0 oder per E-Mail: info(at)ctz-nuernberg.de, Internet: www.tourismus.nuernberg.de, vorzunehmen. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 390,00 EUR. Wenn von einer Institution mehr als fünf Personen zur Teilnahme an einer Veranstaltung angemeldet werden, gewährt das ISW 10% Rabatt pro Teilnehmer auf die Teilnahme-gebühr. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung unter Angabe der Programmnummer 12|12 und des Namens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf das Konto des ISW bei der HypoVereinsbank München, Konto-Nr. 64 102 711 82 (BLZ 700 202 70) zu überweisen. In der Teilnahme-gebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke in den Kaffeepausen und ein Mittagsimbiss enthalten.

Rücktritt/Ersatzteilnehmer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Abmeldungen - bitte schriftlich - innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen müssen. Ein Anspruch auf den Erhalt der Tagungsunterlagen entfällt. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin benannt wird. Wird die Anmeldung bis zwei Tage vor der Veranstaltung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer/eine gemeldete Teilnehmerin nicht, wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig. Die Tagungsunterlagen werden in diesem Fall erst nach Entrichtung der vollen Gebühr und nach der Veranstaltung per Post zugesandt.

Programmänderungen/Erstattungsanspruch
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden - soweit möglich - auf der Homepage des ISW bekannt gegeben. Bei Ausfall der Veranstaltung werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer rechtzeitig benachrichtigt. Es wird dann die volle Teilnahmegebühr zurückbezahlt. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch.

Fortbildungsnachweis
Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Rechtsanwaltskammern erteilen keine Anerkennung für Fortbildungsmaßnahmen vorab; bei Vorlage der Teilnahmebestätigung wurde diese bisher immer als Fortbildungsnachweis anerkannt. Wegen der Anerkennung durch die Architektenkammern setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Hinweis
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen unter http://www.isw.de/index.php?id=181

Auskünfte

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann (Fon Berlin: 030 23 08 22 15), für organisatorische Auskünfte an Elisabeth Kiossis (Fon München: 089 54 27 06 0).

ISW

Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung
Steinheilstraße 1
80333 München

Fon: (089) 54 2 70 6-0
Fax: (089) 54 270 6-23
E-Mail: office(at)isw.de
Internet: www.isw.de

Bankverbindung

HypoVereinsbank München
KTO: 64 102 711 82
BLZ: 700 202 70
IBAN: DE46 7002 0270 6410 2711 82
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX

 

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für Städtebau
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der Deutschen Akademie
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Landesplanung (DASL)

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