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Workshop 06|12
Energieleitplanung - Aufstellung und Umsetzung von kommunalen Energiekonzepten

am 22.03.2012 in München

Bei der Umsetzung der Energiewende kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu, denn auf kommunaler Ebene müssen Lösungen für erneuerbare Energien angesiedelt werden. Obwohl vielerorts erste Maßnahmen realisiert wurden, erfolgte dies nicht immer durch eine übergeordnete Gesamtkoordination. Neue Instrumente zur energetischen Entwicklung einer Gemeinde, wie zum Beispiel Energienutzungspläne, können hier Abhilfe schaffen.

Ziel dieses Workshops ist es, aufzuzeigen wie energetische Konzepte erarbeitet, aufgestellt und umgesetzt werden können. Neben der Vermittlung von Grundlagen stehen vor allem konkrete Tipps und Hinweise sowie die Diskussion von typischen Problemen und Lösungsmöglichkeiten im Mittelpunkt.

In einer ersten Arbeitsgruppe wird erörtert, was Energienutzungspläne leisten können. Besonders berücksichtigt werden die notwendigen fachlichen Anforderungen, der strukturelle Aufbau sowie die notwendigen Schritte zur Aufstellung von Energienutzungsplänen.

Als informelles Planungsinstrument hat der Energienutzungsplan jedoch keine Rechtsverbindlichkeit nach außen, weshalb zu seiner Umsetzung bestehende Planungsinstrumente heranzuziehen sind. Daher wird in einer weiteren Arbeitsgruppe erörtert, wie die Fachkonzepte in der Regional- und Bauleitplanung umgesetzt werden können. Besondere Bedeutung kommt der Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und den Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden zu.

In der dritten Arbeitsgruppe geht es um die Möglichkeiten und Grenzen von Kommunen als Energieunternehmer. Dabei wird insbesondere auf mögliche Betreibermodelle wie zum Beispiel Genossenschaften eingegangen.

Alle drei Arbeitsgruppen finden parallel statt, durch das Rotieren der Teilnehmenden um moderierte Tische können alle drei Themen bearbeiten werden. Die Moderatoren geben einen kurzen Impulsvortrag und begleiten darüber hinaus die Gruppen während des ganzen Workshops, beraten und stehen für Fragen und Antworten zur Verfügung. Da es vor allem um die Diskussion konkreter Probleme und Lösungsmöglichkeiten geht, sind die TeilnehmerInnen aufgefordert, eigene Problemstellungen in die Diskussionsrunden einzubringen.

Die Teilnehmerzahl ist wegen der notwendigen Betreuung der Arbeitsgruppen durch die Referenten
auf 30 Personen begrenzt.

Referenten

- BD Ulrich Hach, Energie Innovativ, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie, München

- Peter Keller, Green City Energy AG, München

- RD Stefan Kraus, Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, München

- Dipl.-Ing. Tobias Wagner, TU München, Lehrstuhl für Bauklimatik und Haustechnik

Tagungsort

Oberste Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Prüfungssaal Nord

Programm

22.03.2012, Donnerstag

09:30          

Anmeldung, Kaffee und Kontakte

10:00          

Begrüßung und Einführung
David Ohnsorge, ISW 

10:10
          

Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“ 
Ulrich Hach

10:30          

Arbeiten in drei parallel stattfindenden Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe I : Energienutzungsplan

• Struktureller Aufbau
• Fachliche Anforderungen
• Schritte zur Erstellung
Moderation: Dipl.-Ing. Tobias Wagner

11:45        

Kaffee, Kontakte und Wechsel der Arbeitsgruppen

12:00        

Arbeitsgruppe II : Umsetzung von Fachkonzepten in der Regional- und Bauleitplanung

• Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien
• Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden
Moderation: RD Stefan Kraus

13:15

Mittagspause und Wechsel der Arbeitsgruppen

14:00         

Arbeitsgruppe III : Kommunen als Energieunternehmer - Möglichkeiten und Grenzen

• Betreibermodelle
• Genossenschaften, Fonds
Moderation: Peter Keller

15:15   

Kaffee und freier informeller Austausch

15:45   

Präsentation der Ergebnisse der drei Arbeitsgruppen im Plenum durch die Moderatoren

16:30  

Ende des Workshops

Organisatorisches

Anmeldung

Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über das Anmeldeformular dieser Webseite an. Mit der Anmelde-bestätigung und der Rechnung erhalten Sie einen Orientierungsplan. Zimmerbestellungen bitten wir rechtzeitig über das Tourismusamt der Stadt München, Sendlinger Str. 1, Tel.: (089) 233-96 555, Fax: (089) 233-30 233 oder per e-mail: hotelservice(at)muenchen.de, Internet: www.muenchen.de/kongresse vorzunehmen. Die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 220,00 EUR. Wenn von einer Institution mehr als fünf Personen zur Teilnahme an einer Veranstaltung angemeldet werden, gewährt das ISW 10% Rabatt pro Teilnehmer auf die Teilnahme-gebühr. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung unter Angabe der Programmnummer 06|12 und des Namens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf das Konto des ISW bei der HypoVereinsbank München, Konto-Nr. 64 102 711 82 (BLZ 700 202 70) zu überweisen. In der Teilnahme-gebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke in den Kaffeepausen und das Mittagessen im Casino des Hauses enthalten.

Rücktritt/Ersatzteilnehmer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Abmeldungen - bitte schriftlich - innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen müssen. Ein Anspruch auf den Erhalt der Tagungsunterlagen entfällt. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin benannt wird. Wird die Anmeldung bis zwei Tage vor der Veranstaltung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer/eine gemeldete Teilnehmerin nicht, wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig. Die Tagungsunterlagen werden in diesem Fall erst nach Entrichtung der vollen Gebühr und nach der Veranstaltung per Post zugesandt.

Im Krankheitsfall kann die Gebühr nur zurückerstattet werden, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt und ein ärztliches Attest eingereicht wird. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr wird einbehalten. Ein Anspruch auf den Erhalt der Tagungsunterlagen entfällt.

Programmänderungen/Erstattungsanspruch

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden - soweit möglich - auf der Homepage des ISW bekannt gegeben. Bei Ausfall der Veranstaltung werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer rechtzeitig benachrichtigt. Es wird dann die volle Teilnahmegebühr zurückbezahlt. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch.

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Rechtsanwaltskammern erteilen keine Anerkennung für Fortbildungsmaßnahmen vorab; bei Vorlage der Teilnahmebestätigung wurde diese bisher immer als Fortbildungsnachweis anerkannt. Wegen der Anerkennung durch die Architektenkammern setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Hinweis
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen unter http://www.isw.de/index.php?id=181

Auskünfte

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. David Ohnsorge (Fon: 089 54 27 06 20), für organisatorische Auskünfte an Elisabeth Kiossis (Fon: 089 54 27 06 0).

ISW

Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung
Steinheilstraße 1
80333 München

Fon: (089) 54 2 70 6-0
Fax: (089) 54 270 6-23
E-Mail: office(at)isw.de
Internet: www.isw.de

Bankverbindung

HypoVereinsbank München
KTO: 64 102 711 82
BLZ: 700 202 70
IBAN: DE46 7002 0270 6410 2711 82
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX

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Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
der Deutschen Akademie
für Städtebau und
Landesplanung (DASL)

Steinheilstraße 1
80333 München
Telefon: (089) 54 27 06-0
Fax: (089) 54 27 06-23
E-mail: office(at)isw.de
Internet: www.isw.de

 
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